Pflichten - die Rechte der anderen

Vertraulichkeit vereinbart, das bindet - menschlich gesehen zumindest.
Haben Sie Ihrem Gegenüber Vertraulichkeit zugesichert, so sollten Sie
sich auch im eigenen Interesse daran halten. Zumindest dieser eine
Recherchepartner wird Ihnen nie mehr etwas anvertrauen, wenn er
sein Vertrauen einmal zu Unrecht in Sie gesetzt hat. Sie können
allerdings über den Grad und das Ausmaß der Vertraulichkeit mit ihrem
Recherchepartner verhandeln. Das ist gute journalistische Tradition. Oft lassen sich Informanten davon überzeugen, dass sie zumindest zu einem Teil der Informationen mit ihrem Namen stehen können. Oder sie sind damit einverstanden, dass Sie die gesamten Informationen nutzen dürfen, dafür nur Ersatzinformanten suchen müssen.

Ein Verhandlungsbeispiel: In der Recherche zum Thema Bestattungen in der Kleinstadt, in der ich aus vertraulichen Quellen erfahren hatte, dass Schwestern in einer Klinik Geld genommen haben für die Vermittlung von Bestattungsaufträgen, hatte ich das Gespräch gesucht mit dem Verwaltungsleiter. Ich wollte eine offizielle Quelle zitieren, die zumindest einen Teil meiner Recherchen bestätigt.

Der Verwaltungsleiter hatte zunächst nicht glauben wollen (nicht glauben dürfen?), was ich ihm - auch meinerseits vertraulich, ohne einen Namen zu nennen - berichtete. Eigene Recherchen haben den Mitarbeiter dann verunsichert. Kontrollen der Telefonlisten der vergangenen Monate haben ihm gezeigt: von drei Stationszimmern aus war unmittelbar nach einem Todesfall die (bereits eingespeicherte!) Zielnummer des marktführenden Bestatters eingegeben worden, noch bevor Angehörige telefonisch verständigt worden waren. Es lag auf der Hand, dass dadurch der Bestatter auch bereits vor den Angehörigen in der Klinik war - schwarz gekleidet und mit trauriger Miene - und dort in gespielter Zufälligkeit - "ich bin gerade im Haus, kann ich Ihnen helfen?" - den Angehörigen seine Dienste anbot.
"Das müssen Sie vertraulich behandeln", hat nun der Verwaltungsleiter zunächst verlangt. Mein Argument, das er nicht von der Hand weisen konnte: Ich würde ohnedies in nächster Zeit das schreiben, was ich zuvor schon selbst recherchiert hatte. Ich würde auch schreiben, dass er versprochen hatte, den Vorwürfen nachzugehen. Und nun könne ich doch nicht lügen und schreiben, seine Nachforschungen hätten nichts ergeben. Sollte ich schreiben, dass er nun nichts sagt über das Ergebnis seiner Recherchen? Dann könnten sich die Leser ohnedies denken, dass an den Vorwürfen etwas wahr sein muss.

Eine zähe Stunde lang haben wir verhandelt, er ist ein Stück auf mich zugegangen, ich ein Stück auf ihn - der Kompromiss am Ende: Ich durfte den Namen des Verwaltungsleiters nennen, dazu schreiben, dass er zunächst nicht glauben konnte, dass seine Mitarbeiterinnen so etwas tun. Seine Nachforschungen jedoch hätten ergeben, dass von einigen (die Zahl musste unbestimmt bleiben) Stationszimmern aus in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall bei dem betreffenden Bestatter angerufen worden sei.

Lange hatte ich um die Formulierung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einem Todesfall oder die Formulierung unmittelbar nach einem Todesfall zu kämpfen versucht - doch vergeblich, ich habe mich, um wenigstens etwas zitieren zu können, auf die etwas verwaschene Formulierung im zeitlichen Zusammenhang eingelassen. Mir kam es auch darauf an, die unter schweren Bedingungen entwickelte Vertrauensbasis zu dem Verwaltungsleiter nicht zu zerstören. Freilich hätte ich alles aufschreiben können, was ich von dem Mann erfahren hatte. Doch damit hätte ich nicht nur das Vertrauen dieses Mannes verletzt, es hätte sich vermutlich auch rasch herumgesprochen, wie ich in diesem einen Fall das Vertrauen eines Mannes zu brechen bereit bin. Und dieser schlechte Ruf hätte manche sonst offene Tür für mich verschlossen.