Vertraulichkeit vereinbart, das
bindet - menschlich gesehen zumindest.
Haben Sie Ihrem Gegenüber Vertraulichkeit zugesichert, so sollten Sie
sich
auch im eigenen Interesse daran halten. Zumindest dieser eine
Recherchepartner
wird Ihnen nie mehr etwas anvertrauen, wenn er
sein Vertrauen einmal zu Unrecht
in Sie gesetzt hat. Sie können
allerdings über den Grad und das
Ausmaß der Vertraulichkeit mit ihrem
Recherchepartner verhandeln. Das
ist gute journalistische Tradition. Oft lassen sich Informanten davon überzeugen,
dass sie zumindest zu einem Teil der Informationen mit ihrem Namen stehen
können. Oder sie sind damit einverstanden, dass Sie die gesamten Informationen
nutzen dürfen, dafür nur Ersatzinformanten suchen müssen.
Ein
Verhandlungsbeispiel: In der Recherche zum Thema Bestattungen in der
Kleinstadt, in der ich aus vertraulichen Quellen erfahren hatte, dass Schwestern
in einer Klinik Geld genommen haben für die Vermittlung von Bestattungsaufträgen,
hatte ich das Gespräch gesucht mit dem Verwaltungsleiter. Ich wollte
eine offizielle Quelle zitieren, die zumindest einen Teil meiner Recherchen
bestätigt.
Der Verwaltungsleiter hatte zunächst nicht glauben wollen (nicht glauben
dürfen?), was ich ihm - auch meinerseits vertraulich, ohne einen Namen
zu nennen - berichtete. Eigene Recherchen haben den Mitarbeiter dann verunsichert.
Kontrollen der Telefonlisten der vergangenen Monate haben ihm gezeigt: von
drei Stationszimmern aus war unmittelbar nach einem Todesfall die (bereits
eingespeicherte!) Zielnummer des marktführenden Bestatters eingegeben
worden, noch bevor Angehörige telefonisch verständigt worden waren.
Es lag auf der Hand, dass dadurch der Bestatter auch bereits vor den Angehörigen
in der Klinik war - schwarz gekleidet und mit trauriger Miene - und dort in
gespielter Zufälligkeit - "ich bin gerade im Haus, kann ich Ihnen
helfen?" - den Angehörigen seine Dienste anbot.
"Das müssen Sie vertraulich behandeln", hat nun der Verwaltungsleiter
zunächst verlangt. Mein Argument, das er nicht von der Hand weisen konnte:
Ich würde ohnedies in nächster Zeit das schreiben, was ich zuvor
schon selbst recherchiert hatte. Ich würde auch schreiben, dass er versprochen
hatte, den Vorwürfen nachzugehen. Und nun könne ich doch nicht lügen
und schreiben, seine Nachforschungen hätten nichts ergeben. Sollte ich
schreiben, dass er nun nichts sagt über das Ergebnis seiner Recherchen?
Dann könnten sich die Leser ohnedies denken, dass an den Vorwürfen
etwas wahr sein muss.
Eine
zähe Stunde lang haben wir verhandelt, er ist ein Stück auf
mich zugegangen, ich ein Stück auf ihn - der Kompromiss am Ende: Ich
durfte den Namen des Verwaltungsleiters nennen, dazu schreiben, dass er zunächst
nicht glauben konnte, dass seine Mitarbeiterinnen so etwas tun. Seine Nachforschungen
jedoch hätten ergeben, dass von einigen (die Zahl musste unbestimmt bleiben)
Stationszimmern aus in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall bei dem
betreffenden Bestatter angerufen worden sei.
Lange hatte ich um die Formulierung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang
mit einem Todesfall oder die Formulierung unmittelbar nach einem Todesfall
zu kämpfen versucht - doch vergeblich, ich habe mich, um wenigstens etwas
zitieren zu können, auf die etwas verwaschene Formulierung im zeitlichen
Zusammenhang eingelassen. Mir kam es auch darauf an, die unter schweren Bedingungen
entwickelte Vertrauensbasis zu dem Verwaltungsleiter nicht zu zerstören.
Freilich hätte ich alles aufschreiben können, was ich von dem Mann
erfahren hatte. Doch damit hätte ich nicht nur das Vertrauen dieses Mannes
verletzt, es hätte sich vermutlich auch rasch herumgesprochen, wie ich
in diesem einen Fall das Vertrauen eines Mannes zu brechen bereit bin. Und
dieser schlechte Ruf hätte manche sonst offene Tür für mich
verschlossen.