Kapitel 6: Beim Radio arbeiten

Die Radio-Landschaft
Von Axel Buchholz
(Leseprobe aus dem Econ-Lehrbuch »Radio-Journalismus«, 9. Auflage, Berlin 2009)

Wer Radio-Journalist werden möchte, für den sollte die akustische Wanderung durch die Radio-Landschaft zur Gewohnheit werden, über den Äther und im Netz, zu Hause und im Auto. Was er dabei zu hören bekommt, das kann sich hören lassen – zumindest von der Menge her.
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Trotz Internet hat das Radio Zukunft. Für diese Auflage von »Radio-Journalismus« haben Maria Gerhards und Walter Klingler eine Prognose3 aktualisiert, die sie 2003 auf der Basis von mehreren Studien und Quellen für die nächsten fünf Jahre gemacht hatten. 2008 sehen sie nun die Lage und Entwicklung bis zum Jahr 2013 so:
(…)
Das Radio werde trotz des Internets und zunehmender Medienkonkurrenz auch im Jahr 2015 noch »intensiv« genutzt werden. Zehn Jahre zuvor hieß es in einer Studie4 noch »dominant«.

Diese Zukunft, auch im Internet-Zeitalter freilich, hat sich das Radio in den Massen-, also Begleitprogrammen, schon seit vielen Jahren in der Medienkonkurrenz mit Zugeständnissen erkauft, die nicht nur von Radio-Journalisten beklagt werden: Immer mehr Musik, immer weniger Wort. Kritiker sprechen von »Entwortung« des Radios, von »Häppchen-Journalismus« oder auch von »Jockey-Journalismus«.

Fest oder frei
Von Michael Klehm
(Leseprobe aus dem Econ-Lehrbuch »Radio-Journalismus«, 9. Auflage, Berlin 2009)

Die Mehrzahl privater Hörfunkveranstalter ist nicht in einem Arbeitgeberverband organisiert. Somit besteht ein tarifloser Zustand. Dies bedeutet aber keineswegs, dass ein Mitarbeiter rechtlos ist. In diesen Fällen gelten die Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts.

Eigene Beiträge vermarkten
Von Axel Buchholz
(Leseprobe aus dem Econ-Lehrbuch »Radio-Journalismus«, 9. Auflage, Berlin 2009)

Freie und feste Mitarbeiter sollten nach Möglichkeit ihre Beiträge über das Sendegebiet des eigenen Senders hinaus vermarkten, um so selbst auch in der ARD bekannt zu werden und zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dabei hilft, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in beträchtlichem Umfang Austausch betreiben:
(…)
Auch im Privatfunk werden gelegentlich Beiträge (z.B. Nachrichten-Aufsager oder bunte Stücke/Comedy) bei Mitarbeitern anderer Sender eingekauft. Wer das nutzen will, muss sich selbst um Kontakte bemühen und seine Produktionen anbieten. In den Sendergruppen werden sie ohnehin ausgetauscht, ohne zusätzliches Honorar.

Medienrecht für Radio-Journalisten
Von Eva-Maria Michel
(Leseprobe aus dem Econ-Lehrbuch »Radio-Journalismus«, 9. Auflage, Berlin 2009)

Welchen Umfang an Recherche die journalistische Sorgfalt im Einzelnen erfordert, hängt von den Umständen ab, insbesondere vom Inhalt, von der Materie und von der Verlässlichkeit der Quelle. Allgemein gilt: Je gravierender der Vorwurf und die potentiellen Auswirkungen für den Betroffenen, desto höher sind die Anforderungen an die Prüfungspflichten.
Auch bereits veröffentlichte Meldungen sind im Regelfall erneut auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Eine Ausnahme gilt dabei nur für sog. »privilegierte Quellen« – wie etwa Mitteilungen von Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaft –, bei denen aufgrund ihrer Zuverlässigkeit und Seriosität von einer eigenen Recherche abgesehen werden darf. Im Bericht selbst ist dann aber die Herkunft offenzulegen. Gleiches gilt für Meldungen der anerkannten großen Nachrichtenagenturen, soweit die Meldung selbst keinen Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen lässt (z.B. wenn sich aus der Meldung ergibt, dass sie ungeprüft aus einem Pressebericht übernommen wurde).

Trennung von Programm und Werbung
Von Dieter Dörr
(Leseprobe aus dem Econ-Lehrbuch »Radio-Journalismus«, 9. Auflage, Berlin 2009)

Werbung ist vom übrigen Programm deutlich zu trennen und muss als solche klar erkennbar sein (§ 7 Abs.3 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag/RStV) Der Hörfunk- oder Fernsehteilnehmer soll immer wissen, wann ihm eine vom Hersteller bezahlte Werbung angeboten wird und wann er von einem unabhängigen Rundfunk-Redakteur im normalen Programm über Produkte oder Dienstleistungen informiert wird.
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Produktplatzierungen (Product-Placement) sind nach bislang geltendem Recht unzulässig. Die Rundfunkveranstalter dürfen kein Geld oder geldwerte Vorteile dafür annehmen, dass sie Produkte in Sendungen außerhalb des Werbeprogramms mit werblicher Wirkung nennen oder einsetzen, egal ob im Ton oder im Bild.
Ebenso ist es unzulässig, wenn Rundfunkveranstalter von PR-Agenturen zugelieferte Sendungen bzw. Beiträge ausstrahlen, die im Auftrag von Firmen oder Verbänden oder gar von staatlichen Institutionen in Auftrag gegeben werden, selbst wenn sie dafür kein Entgelt erhalten. Dies stellt überdies einen krassen Verstoß gegen journalistische Grundsätze dar und diskreditiert die Aufgabe der Medien als »Wachhund der Demokratie«.

Praxis der Hörfunkwerbung
Von Hans-Dieter Hillmoth
(Leseprobe aus dem Econ-Lehrbuch »Radio-Journalismus«, 9. Auflage, Berlin 2009)

Der Tausend-Kontakt-Preis (TKP) ist der Preis, der gezahlt werden muss, um mit einem 30-Sekunden-Spot tausend Hörer (-kontakte) zu erreichen. Er signalisiert dem Kunden also, wie günstig oder ungünstig er Werbezeiten einkaufen kann. TKPs zwischen zwei und vier Euro sind die Regel.

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